Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 24 UrhG (weggefallen)
§ 24 UrhG
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Bundesrecht
Abschnitt 4 – Inhalt des Urheberrechts → 3. – Verwertungsrechte
§ 24 UrhG
(weggefallen)