Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 8 EGBGB, Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
Anlage 8 EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 8 EGBGB – Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)
Zu Anlage 8: Angefügt durch G vom 11. 3. 2016 (BGBl I S. 396), geändert durch G vom 10. 8. 2021 (BGBl I S. 3483) (28. 5. 2022).