Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 7 EGBGB, Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
Anlage 7 EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 7 EGBGB – Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)
Zu Anlage 7: Neugefasst durch G vom 9. 6. 2021 (BGBl I S. 1666), geändert durch G vom 10. 8. 2021 (BGBl I S. 3483) (28. 5. 2022).