Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 SGG, Unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte
§ 1 SGG
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Bundesrecht
Erster Teil – Gerichtsverfassung → Erster Abschnitt – Gerichtsbarkeit und Richteramt
§ 1 SGG – Unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Satz 2 gestrichen durch G vom 9. 12. 2004 (BGBl I S. 3302).