Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 58c BZRG, Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
§ 58c BZRG
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Bundesrecht
Zweiter Teil – Das Zentralregister → Achter Abschnitt – Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
§ 58c BZRG – Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
Die Speicherfrist nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/816 endet mit dem Eintritt der Tilgungsreife.
Zu § 58c: Eingefügt durch G vom 10. 8. 2021 (BGBl I S. 3420) (1. 10. 2022).