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StrRehaG - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG)
Bundesrecht
Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet
(Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664)
Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Rehabilitierung und Folgeansprüche | |
Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen | 1 |
Rechtsstaatswidrige Entscheidungen über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens | 2 |
Folgeansprüche | 3 |
Beendigung der Vollstreckung | 4 |
Bundeszentralregister | 5 |
Erstattung von Geldstrafen, Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen des Betroffenen | 6 |
Abschnitt 2 | |
Gerichtliches Verfahren | |
Antrag | 7 |
Zuständiges Gericht | 8 |
Besetzung der Rehabilitierungssenate oder Rehabilitierungskammern | 9 |
Ermittlung des Sachverhalts | 10 |
Gerichtliches Verfahren | 11 |
Rehabilitierungsentscheidung | 12 |
Beschwerde | 13 |
Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen | 14 |
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung | 15 |
Abschnitt 3 | |
Soziale Ausgleichsleistungen | |
Soziale Ausgleichsleistungen | 16 |
Kapitalentschädigung | 17 |
Besondere Zuwendung für Haftopfer | 17a |
Unterstützungsleistungen | 18 |
Härteregelung | 19 |
Kostenregelung | 20 |
Beschädigtenversorgung | 21 |
Hinterbliebenenversorgung | 22 |
Zusammentreffen von Ansprüchen | 23 |
Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes | 24 |
Zuständigkeiten | 25 |
Verarbeitung von personenbezogenen Daten | 25a |
Abschnitt 4 | |
Überleitungs- und Schlussvorschriften | |
Übergangsvorschrift | 26 |
(hier nicht wiedergegeben) | 27 |