Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 26 BAföG, Umfang der Vermögensanrechnung
§ 26 BAföG
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Bundesrecht
Abschnitt V – Vermögensanrechnung
§ 26 BAföG – Umfang der Vermögensanrechnung
Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.