Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1.2.10 BBesG, Bundesbesoldungsordnung B - Besoldungsgruppe B 10
Anlage 1.2.10 BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1.2.10 BBesG – Bundesbesoldungsordnung B - Besoldungsgruppe B 10
Ministerialdirektor
- als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung -
- als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung -
- als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien -
Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund
General 1
Admiral 1
Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.
Zu Anlage I B 10: Neugefasst durch G vom 9. 12. 2019 (BGBl I S. 2053).