Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 115 SGB III, Leistungen
§ 115 SGB III
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Bundesrecht
Siebter Abschnitt – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben → Zweiter Unterabschnitt – Allgemeine Leistungen
§ 115 SGB III – Leistungen
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2.
Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
- 3.
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 4.
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854). Nummer 2 geändert durch G vom 15. 4. 2015 (BGBl I S. 583).