Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 8 KSchG, Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 8 KSchG
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 8 KSchG – Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.