Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 3 StGB, Geltung für Inlandstaten
§ 3 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Das Strafgesetz → Erster Titel – Geltungsbereich
§ 3 StGB – Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.