Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 703 ZPO, Kein Nachweis der Vollmacht
§ 703 ZPO
Zivilprozessordnung
Bundesrecht
Buch 7 – Mahnverfahren
§ 703 ZPO – Kein Nachweis der Vollmacht
1Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. 2Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern.