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BFH, 18.10.1967 - I R 145/66 - GmbH; Liquidation; Ernennung von Liquidatoren; Löschung im Handelsregister
Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.10.1967, Az.: I R 145/66
GmbH; Liquidation; Ernennung von Liquidatoren; Löschung im Handelsregister
Fundstellen:
BStBl II 1968, 95
DB 1968, 250 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 18.10.1967 - I R 145/66
Amtlicher Leitsatz:
Für eine GmbH, die sich nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 in Liquidation befindet, sind die Liquidatoren auch dann auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht zu ernennen, wenn schon vor der Löschung eine Liquidation stattgefunden hat (Abweichung von dem BGH-Urteil VIII ZR 68/56 vom 4. Juni 1957, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 74 GmbHG, Nr. 1).
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 18.10.1967 - AZ: I R 145/66