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BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76 - Revision; Bevollmächtigter; Rücknahme; Mitwirkung des Bevollmächtigten
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 14.07.1976, Az.: VIII R 52/76
Revision; Bevollmächtigter; Rücknahme; Mitwirkung des Bevollmächtigten
Fundstellen:
BFHE 119, 233 - 234
BStBl II 1976, 630
DB 1976, 1944 (Volltext mit amtl. LS)
DStR 1976, 642 (amtl. Leitsatz)
BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76
Amtlicher Leitsatz:
Die Revision, die von einer nach Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG (BGBl I, 1861) als Bevollmächtigte zugelassenen Person eingelegt worden ist, kann vom Revisionskläger selbst ohne Mitwirkung des Bevollmächtigten zurückgenommen werden.
Gründe
1
Ein förmlicher Einstellungsbeschluß ist bei Zurücknahme der Revision nicht unbedingt erforderlich, kann aber ergehen (Beschluß des BFH vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680).