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BFH, 27.01.1977 - IV S 20/76 - Ablehnungsverfahren; Selbstablehnung von Richtern; Beschlußunfähigkeit; Auferlegung einer Verzögerungsgebühr; Hinweis des Richters; Rechtfertigung des Mißtrauens; Unparteilichkeit des Richters
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 27.01.1977, Az.: IV S 20/76
Ablehnungsverfahren; Selbstablehnung von Richtern; Beschlußunfähigkeit; Auferlegung einer Verzögerungsgebühr; Hinweis des Richters; Rechtfertigung des Mißtrauens; Unparteilichkeit des Richters
Fundstellen:
BFHE 121, 295 - 297
BStBl II 1977, 350
DB 1977, 1124 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 27.01.1977 - IV S 20/76
Amtlicher Leitsatz:
- 1.
Der BFH entscheidet im Ablehnungsverfahren, wenn ein FG durch Selbstablehnung von Richtern beschlußunfähig wird.
- 2.
Der Umstand, daß der Richter einen Prozeßbevollmächtigten auf die Möglichkeit der Auferlegung einer Verzögerungsgebühr hinweist oder von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist nicht geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 27.01.1977 - AZ: IV S 15/76