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BFH, 23.11.1993 - VII R 32/93 - Mineralöl; Steuerschuldner; Auswahlermessen
Bundesfinanzhof
Urt. v. 23.11.1993, Az.: VII R 32/93
Mineralöl; Steuerschuldner; Auswahlermessen
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BFHE 173, 274 - 280
BB 1994, 780 (amtl. Leitsatz)
BB 1994, 1132-1134 (Volltext mit amtl. LS)
DAR 1994, 288-289 (Volltext mit amtl. LS)
DStR 1994, 581-582 (Volltext mit amtl. LS)
DStZ 1994, 410-411 (Volltext mit amtl. LS)
HFR 1994, 340-341 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1994, 2112 (amtl. Leitsatz)
BFH, 23.11.1993 - VII R 32/93
Amtlicher Leitsatz:
Wird bei einer Treibstoffkontrolle im Tank eines Firmenwagens gekennzeichnetes Mineralöl vorgefunden, so ist auch der Fahrer des Wagens, auch wenn er hinsichtlich der Beschaffenheit des Treibstoffs gutgläubig und bloßer Besitzdiener ist, Steuerschuldner, weil er den Treibstoff i. S. des § 12 IX 1 MinöStG "mit sich führt". Er schuldet die Mineralölsteuer als Gesamtschuldner neben dem (bösgläubigen) Besitzherrn als Verwender. Zur Ausübung des Auswahlermessens.