Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BFH, 16.02.1996 - I R 46/95 - Währungsgewinne; Währungsverluste; US-amerikanische Betriebsstätte; Inländisches Stammhaus; Eigenkapital
Bundesfinanzhof
Urt. v. 16.02.1996, Az.: I R 46/95
Währungsgewinne; Währungsverluste; US-amerikanische Betriebsstätte; Inländisches Stammhaus; Eigenkapital
Rechtsgrundlagen:
Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 Doppelbuchst. aa S. 1 DBA-USA 1954/1965
Art. II Abs. 1 DBA-USA 1954/1965
Art. III DBA-USA 1954/1965
Art. XIV A Nr. 2 DBA-USA 1954/1965
Fundstellen:
BFHE 180, 576 - 576
BB 1996, 2030 (amtl. Leitsatz)
BFH/NV 1997, 111-113
BStBl II 1996, 588 (amtl. Leitsatz)
DB 1996, 2158 (amtl. Leitsatz)
DStZ 1997, 92 (amtl. Leitsatz)
HFR 1997, 20 (Volltext mit amtl. LS)
KÖSDI 1996, 10883 (Kurzinformation)
RIW 1996, 888 (Kurzinformation)
BFH, 16.02.1996 - I R 46/95
Amtlicher Leitsatz:
Währungsgewinne und -verluste, die das inländische Stammhaus einer US-amerikanischen Betriebsstätte an deren Eigenkapital erleidet, sind im Inland steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt worden.