Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 18a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022, Allgemeines
Zu § 18a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
Zu § 18a SGB XI – Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
Zu § 18a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022 – Allgemeines
Die Präventions- und Rehabilitationsempfehlung auf Basis der Information der Pflegebegutachtung enthält Empfehlungen zur Förderung oder zum Erhalt der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie zur Prävention und Rehabilitation (über die bisherige Versorgung hinaus). Sie enthält zudem Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den Bereichen
Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung,
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder theapiebedingter Anforderungen und Belastungen.
sowie die Feststellung, ob Beratungsbedarf zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V besteht.
Des Weiteren enthält die Empfehlung Angaben zur Rehabilitationsfähigkeit, zu Rehabilitationszielen und die Empfehlung, welche geriatrische oder indikationsspezifische Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist.
Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller die gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung des MD oder des von ihr beauftragten Gutachters zuzuleiten. Sie hat umfassend und begründet Stellung zu nehmen, inwieweit auf der Grundlage der Empfehlung die Durchführung einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation oder zur Prävention angezeigt ist. Die Information hat spätestens mit der Mitteilung über die Leistungsentscheidung zu erfolgen. Grundlage der Information des Antragstellers sind die Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation und Prävention des MD oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters im Rahmen der Pflegebegutachtung.