Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 11.2.1.1.5.1.2 RdSchr. vom 07.09.2022, Medizinische Reha mit Anspruch auf Übergangsgeld
Tit. 11.2.1.1.5.1.2 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 11.2.1.1.5 – Leistungsbeziehende nach dem SGB VI → Tit. 11.2.1.1.5.1 – Übergangsgeld
Tit. 11.2.1.1.5.1.2 RdSchr. vom 07.09.2022 – Medizinische Reha mit Anspruch auf Übergangsgeld
(1) Versicherte, für die ein Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 20 SGB VI besteht, können bei einer Begleitung nach § 44b SGB V während der medizinischen Maßnahme zu Lasten der Rentenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V haben, wenn ihnen das Übergangsgeld aufgrund der Begleitung nicht gezahlt wird.
(2) Die Aussagen gelten gleichermaßen für das Anschlussübergangsgeld nach § 71 Abs. 4 SGB IX und das Zwischenübergangsgeld nach § 71 Abs. 1 SGB IX.