Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.1.8 RdSchr. vom 07.09.2022, Beschäftigung für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses
Tit. 2.1.1.1.1.8 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1.1.1 – Anspruchsberechtigter Personenkreis → Tit. 2.1.1.1.1 – Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte)
Tit. 2.1.1.1.1.8 RdSchr. vom 07.09.2022 – Beschäftigung für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses
(1) Sofern Arbeitnehmende gekündigt werden und hiergegen Klage eingelegt haben, befindet sich das Beschäftigungsverhältnis und damit die hieraus ableitbaren Entgeltansprüche für die Dauer dieses Kündigungsprozesses in einem Schwebezustand.
(2) Eine Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses ist dennoch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und damit ein Beschäftigungsverhältnis im sozialrechtlichen Sinne des § 7 SGB IV, auch wenn sich dieses in einem Schwebezustand befindet.
(3) Damit besteht in diesem Fall grundsätzlich auch ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld, sofern auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
(4) In diesen Zusammenhang sind jedoch Besonderheiten bei der Entgeltfortzahlung zu beachten (siehe 6.1.1.1.2 "Beschäftigung für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses").