Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 6.3 RdSchr. vom 02.12.2021, Zuzahlung
Tit. 6.3 RdSchr. vom 02.12.2021
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit § 33a SGB V - Digitale Gesundheitsanwendungen
Tit. 6 – Mehrkosten und Zuzahlung
Tit. 6.3 RdSchr. vom 02.12.2021 – Zuzahlung
Eine Zuzahlung zu digitalen Gesundheitsanwendungen im Sinne von § 61 SGB V wurde vom Gesetzgeber nicht festgelegt.