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BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 25/54 - Zulässigkeit der Revision; Einlegung durch Rechtsnwalt; Revisionsfrist
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.06.1954, Az.: 2 AZR 25/54
Zulässigkeit der Revision; Einlegung durch Rechtsnwalt; Revisionsfrist
Fundstelle:
AP Nr. 2 zu § 11 ArbGG 1953
BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 25/54
Amtlicher Leitsatz:
1. Die gegen ein Urteil des LArbG vom Kläger persönlich eingereichte Revision ist unzulässig, da vor dem BAG die Revision nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann.
2. Eine nicht innerhalb der Revisionsfrist von einem Monat eingelegte Revision ist unzulässig.