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BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54 - Werdende Mutter; Kündigung durch Besatzungsmacht; Schutzfrist; Lohn; Lohnzahlungspflichtiges Land
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1955, Az.: 2 AZR 14/54
Werdende Mutter; Kündigung durch Besatzungsmacht; Schutzfrist; Lohn; Lohnzahlungspflichtiges Land
Rechtsgrundlagen:
§ 9 MuSchG
§ 119 BGB
§ 123 BGB
§ 5 Abs. 1 MuSchG
Fundstellen:
BAGE 2, 32 - 36
AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG
DB 1955, 668 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1955, 667-668 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54
Amtlicher Leitsatz:
Einer werdenden Mutter, der von der Besatzungsmacht gekündigt wurde, ist während der Schutzfrist des MuSchG § 9 der Lohn von dem lohnzahlungspflichtigen Land fortzuzahlen.