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BAG, 01.03.1957 - 1 AZR 433/55 - Anhörung des Betriebsrats; Wirksamkeitsvoraussetzung; Außerordentliche fristlose Kündigung; Nichtanhörung des Betriebsrats; Wichtiger Grund
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1957, Az.: 1 AZR 433/55
Anhörung des Betriebsrats; Wirksamkeitsvoraussetzung; Außerordentliche fristlose Kündigung; Nichtanhörung des Betriebsrats; Wichtiger Grund
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 27.07.1955 - 2 LA 208/55
Fundstellen:
BAGE 4, 27 - 32
AP Nr. 10 zu § 66 BetrVG
DB 1957, 536 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1957, 535-536 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1957, 1086-1087 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 01.03.1957 - 1 AZR 433/55
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Anhörung des Betriebsrats nach Hessisches Betriebsrätegesetz § 38 (= BetrVerfG 1952 § 66) ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche fristlose Kündigung.
2. Die Nichtanhörung des Betriebsrats im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung kann zur Folge haben, daß der Begriff des wichtigen Grundes verkannt ist.