Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 02.05.1958 - 1 AZR 92/56 - Fristlose Kündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Abmahnung des Arbeitnehmers; Vorliegen besonderer Umstände; Außerordentliche fristlose Kündigung; Anhörung des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.05.1958, Az.: 1 AZR 92/56
Fristlose Kündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Abmahnung des Arbeitnehmers; Vorliegen besonderer Umstände; Außerordentliche fristlose Kündigung; Anhörung des Betriebsrats
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hessen - 04.01.1956 - AZ: II LA 251/55
Fundstelle:
AP Nr. 16 zu § 66 BetrVG
BAG, 02.05.1958 - 1 AZR 92/56
Amtlicher Leitsatz:
1. Nicht in allen Fällen der fristlosen Kündigung bedarf es einer vorherigen Anhörung oder Abmahnung des Arbeitnehmers.
2. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung die Anhörung des Betriebsrats zumutbar.