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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 514/57 - Betriebsvereinbarung; Beabsichtigte Kündigung; Benachrichtigung des Betriebsrats; Wirksamkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1958, Az.: 1 AZR 514/57
Betriebsvereinbarung; Beabsichtigte Kündigung; Benachrichtigung des Betriebsrats; Wirksamkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Nürnberg 23.08.1957 - N 180/57 /V
LAG Nürnberg 23.08.1957 - N 181/57 /V
Fundstelle:
AP Nr. 18 zu Art 44 Truppenvertrag
BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 514/57
Amtlicher Leitsatz:
Muß der Arbeitgeber auf Grund einer Betriebsvereinbarung den Betriebsrat von einer beabsichtigten Kündigung lediglich vorher in Kenntnis setzen, so hat eine Verletzung dieser Verpflichtung nicht zur Folge, daß die Kündigung zivilrechtlich unwirksam ist oder der Arbeitgeber sich nicht auf Gründe berufen darf, die die Kündigung nach KSchG § 1 Abs. 2 sozial rechtfertigen.