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BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 269/57 - Außerordentliche befristete Kündigung; Anhörung des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1958, Az.: 1 AZR 269/57
Außerordentliche befristete Kündigung; Anhörung des Betriebsrats
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 02.01.1957 - (6) 3 Sa 452/56
Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG
DB 1958, 1015 (Volltext mit amtl. LS)
PraktArbR BetrVG § 66 Nr. 54
BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 269/57
Amtlicher Leitsatz:
1. Bestätigung von BAG 11.09.1956 3 AZR 163/54 = BAGE 3, 107.
2. Auch bei einer außerordentlichen befristeten Kündigung ist dem Arbeitgeber eine vorherige Anhörung des Betriebsrats in der Regel nicht zuzumuten.
3. Nochmalige Bestätigung von BAG 15.09.1954 1 AZR 258/54 = BAGE 1, 69 ff.