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BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56 - Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren; Normierte Voraussetzungen; Vollstreckungsschuldner; Versäumnis der Antragstellung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.09.1958, Az.: 2 AZR 430/56
Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren; Normierte Voraussetzungen; Vollstreckungsschuldner; Versäumnis der Antragstellung
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 719 ZPO
DB 1958, 1159 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1958, 877 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1958, 1940 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
Amtlicher Leitsatz:
ZPO § 713 Abs. 2 findet in dem Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen keine Anwendung. ZPO § 719 Abs 2 kommt daher im Zusammenhang des arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahrens ohne weiteres und stets zur Anwendung, wenn nur die in dieser Vorschrift normierten Voraussetzungen vorliegen. Es ist auch unschädlich, wenn der Vollstreckungsschuldner es verabsäumt hat, im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht einen ihm schon damals möglichen Antrag gemäß ArbGG § 62 Abs. 2, § 64 Abs. 3 zu stellen.