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BAG, 05.08.1959 - 2 AZR 7/59 - Nebenintervenient; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Beschwer
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.08.1959, Az.: 2 AZR 7/59
Nebenintervenient; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Beschwer
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 511 ZPO
DB 1959, 1088 (Kurzinformation)
BAG, 05.08.1959 - 2 AZR 7/59
Amtlicher Leitsatz:
Für die Zulässigkeit des vom Nebenintervenienten eingelegten Rechtsmittels genügt die Beschwer der von ihm unterstützten Partei; eine besondere Beschwer des Nebenintervenienten ist nicht erforderlich.