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BAG, 30.10.1959 - 1 AZR 366/57 - Einreichung eines Armenrechtsgesuchs; Berufungsbegründungsfrist; Armut einer Prozeßpartei; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Berufungsbegründung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1959, Az.: 1 AZR 366/57
Einreichung eines Armenrechtsgesuchs; Berufungsbegründungsfrist; Armut einer Prozeßpartei; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Berufungsbegründung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 04.05.1957 - 3 Sa 546/56
Fundstellen:
DB 1960, 444
Entscheidungskalender 1960 6, 9
WA 1960, 13
BAG, 30.10.1959 - 1 AZR 366/57
Amtlicher Leitsatz:
1. Durch die Einreichung eines Armenrechtsgesuchs wird die Frist zur Begründung einer bereits eingelegten Berufung nicht verlängert.
2. Die Armut einer Prozeßpartei ist nur unter besonderen Umständen ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist.
3. In einem Armenrechtsgesuch ist nicht in jedem Fall eine ausreichende Berufungsbegründung zu sehen.