Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59 - Berufungsgericht; Entscheidung über Zinsanspruch; Prozeßrüge; Haftung des Arbeitnehmers
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.03.1961, Az.: 1 AZR 403/59
Berufungsgericht; Entscheidung über Zinsanspruch; Prozeßrüge; Haftung des Arbeitnehmers
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz 04.03.1959 - 2 Sa 252/57
Fundstelle:
BB 1961, 716
BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
Amtlicher Leitsatz:
1. Hat das Berufungsgericht vergessen, über den mit der Klage geltend gemachten Zinsanspruch zu entscheiden, so begründet das keine Prozeßrüge. Vielmehr ist nur der Weg über ZPO § 321 gegeben.
2. Bestätigung von BAG 11.06.1959 1 AZR 337/56 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und BAG 14.02.1958 1 AZR 576/55 = AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO.