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BAG, 07.08.1961 - 5 AZR 378/60 - Tod einer Prozeßpartei; Unterbrechung des Verfahrens; Feststellungsbeschluß; Zurückweisung eines Rechtsmittels; Nichtverlesung eines Antrages
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.08.1961, Az.: 5 AZR 378/60
Tod einer Prozeßpartei; Unterbrechung des Verfahrens; Feststellungsbeschluß; Zurückweisung eines Rechtsmittels; Nichtverlesung eines Antrages
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 07.07.1960 - 7 Sa 208/60
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 239 ZPO
RdA 1961, 459
BAG, 07.08.1961 - 5 AZR 378/60
Amtlicher Leitsatz:
1. Ein Beschluß, durch den ein Gericht auf Grund des Todes einer durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretenen Prozeßpartei die Unterbrechung des Verfahrens feststellt, ist ohne jede Wirkung.
2. Die Nichtverlesung eines Antrages auf Zurückweisung eines Rechtsmittels stellt keine Verletzung des ZPO § 297 dar.