Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.2020, Az.: 10 AZR 332/20
Ob nachts alle Arbeitnehmer gleich sind, muss der EuGH klären
Das BAG ersucht den Europäischen Gerichtshof, um die Frage klären zu lassen, ob Tarifverträge es erlauben dürfen, Arbeitnehmern, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten, einen geringeren Nachtschicht-Zuschlag zuzusprechen als Arbeitnehmern, die unregelmäßig nachts arbeiten. In dem konkreten Fall geht es um Beschäftigte in der Erfrischungsgetränke-Industrie, in der "regelmäßige Nachtschichtler" nur 20 Prozent Zuschlag erhalten, während "Unregelmäßige" 50 Prozent beziehen. Es müsse nach dem Gleichbehandlungsgedanken gefragt werden, wenn mit dieser Regelung erreicht werden soll, neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit auszugleichen.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
AA 2021, 100-101
ArbR 2021, 14
BB 2021, 52 (Pressemitteilung)
DStR 2021, 1118-1119