Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 143/19
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.2020, Az.: 5 AZR 143/19
Grundsätzlich sind "Geliehene" dem Stammpersonal gleichzusetzen, aber …
Grundsätzlich gilt, dass Leiharbeitnehmer und Stammpersonal gleichgestellt werden müssen. Doch EU-Recht macht es möglich, dass - „unter Achtung des Gesamtschutzes“ - von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. Das war auch bei einer Leiharbeitnehmerin so, die sich gegen die ungleiche Bezahlung im Einzelhandel wehrte. Das BAG hat den Europäischen Gerichtshof angerufen. In dem konkreten Fall erhielt die Leiharbeitnehmerin 9,23 Euro pro Stunde, was knapp ein Drittel weniger Verdienst im Vergleich zum Stammpersonal bedeutete. Mit Hilfe ihrer Gewerkschaft klagte die Frau auf „Equal Pay“. Der Arbeitgeber war der Meinung, Unionsrecht werde nicht verletzt, weil er „aufgrund der beiderseitigen Tarifgebundenheit nur die für Leiharbeitnehmer vorgesehene tarifliche Vergütung“ schulde und den Sozialpartnern auch EU-rechtlich eingeräumt werde, „Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern (...) vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen". Der EuGH wird entscheiden.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
AE 2021, 20 (Pressemitteilung)
AuR 2021, 90-91 (Pressemitteilung)
NZA 2021, 800-804
ZAP 2021, 73-74
ZMV 2021, 49-50 (Pressemitteilung)