Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, 27.11.2019 - V R 23/19
Bundesfinanzhof
Urt. v. 27.11.2019, Az.: V R 23/19
Wer kein Unternehmer ist, der zahlt auch keine Steuer
Ein Mitglied eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft, das auch gleichzeitig leitender Angestellter der Gesellschaft ist, ist nicht als Unternehmer tätig, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. In dem konkreten Fall ging es um einen Angestellten und Aufsichtsrat in Personalunion, der nach der Satzung für seine Tätigkeit eine jährliche Festvergütung in Höhe von 20.000 Euro (oder einen „Zeitanteil“ davon) bezog. Er wehrte sich dagegen, als Mitglied des Aufsichtsrats als Unternehmer zu gelten und in dieser Eigenschaft umsatzsteuerpflichtig zu sein. Mit Erfolg. Weil er kein Vergütungsrisiko trage, habe er auch keine Unternehmereigenschaft.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
AG 2020, 253-254
BB 2020, 1180-1182
BB 2020, 341
BBK 2020, 216-217
BFH/NV 2020, 480-482
DB 2020, 265-266
DStR 2020, 279-281
DStR 2021, 962
DStRE 2020, 247
DStZ 2020, 178
EWiR 2020, 197
GK/Bay 2020, 494-498
GmbHR 2020, 382-384
GmbH-StB 2020, 211
GmbH-Stpr. 2020, 117
GmbH-Stpr. 2020, 213-214
GmbH-Stpr. 2021, 277
Konzern 2020, 168-169
NWB 2020, 520-521
NZG 2020, 359-360
RdW 2020, 493-494
RIW 2020, 791
StuB 2020, 166
UStB 2020, 77-78
WM 2020, 422-423
WPg 2020, 295-296
ZIP 2020, 363-365