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BAG, 18.10.1962 - 2 AZR 151/60 - Betriebsvereinbarung; Mitwirkungsrecht des Betriebsrats; Beratung bei Kündigungen; Anhörung des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1962, Az.: 2 AZR 151/60
Betriebsvereinbarung; Mitwirkungsrecht des Betriebsrats; Beratung bei Kündigungen; Anhörung des Betriebsrats
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 23.02.1960 - 2 Sa 622/59
Fundstellen:
BB 1963, 93
DB 1963, 138 (Kurzinformation)
BAG, 18.10.1962 - 2 AZR 151/60
Amtlicher Leitsatz:
Sieht eine Betriebsvereinbarung für den nach TrVtr Art. 44 Abs. 9 S. 2 gebildeten Betriebsrat als Mitwirkungsrecht ein Recht auf Beratung bei Kündigungen vor, so hat das rechtswidrige, vorsätzliche und schuldhafte Unterlassen der Anhörung des Betriebsrats durch die militärische Einheit vor Ausspruch der Kündigung zur Folge, daß der Arbeitgeber sich nicht mehr darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial gerechtfertigt (im Anschluß an BAG 15.09.1954 1 AZR 258/54 = BAGE 1, 70 [BAG 15.09.1954 - 1 AZR 258/54]).