Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62 - Mutterschutz; Beschäftigungsverbot; Akkordverbot
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.08.1963, Az.: 1 AZR 497/62
Mutterschutz; Beschäftigungsverbot; Akkordverbot
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 21.09.1962 - 4 Sa 71/62
Fundstellen:
BAGE 14, 304 - 312
DB 1963, 1123 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1963, 1775-1776 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1964, 467-470 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62
Amtlicher Leitsatz:
Eine werdende Mutter, der vom Arzt die Weiterarbeit im Akkord verboten wird (individuelles Beschäftigungsverbot) und die daraufhin die gleiche Arbeit wie vorher im Zeitlohn weiterverrichtet, hat Anspruch auf den Mutterschutzlohn nach § 10 Abs. 1 MuSchG, d. h. auf Zahlung mindestens des Durchschnittsverdienstes der letzten dreizehn vor dem Beschäftigungsverbot liegenden Wochen.