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BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63 - ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren; Beteiligte; Außergerichtlicher Vergleich; Absehen von Prüfung
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.10.1963, Az.: 1 ABR 2/63
ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren; Beteiligte; Außergerichtlicher Vergleich; Absehen von Prüfung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 30.11.1962 - 4 BVTa 7/62
Fundstellen:
BAGE 15, 54 - 58
DB 1964, 340 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1964, 790-791 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
Amtlicher Leitsatz:
1. Zeigen die Beteiligten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens dem Gericht den Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs an, ohne dessen Inhalt mitzuteilen, so ist das Gericht nicht in jedem Fall verpflichtet, sich den Vergleich vorlegen zu lassen, um zu prüfen, ob er mit den zwingenden Vorschriften des BetrVG vereinbar ist.
2. Über die Voraussetzungen, unter denen das Gericht von einer solchen Prüfung absehen darf.