Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 03.12.2020, Höhe und Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 03.12.2020
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der DGUV
Tit. 2.1.1.1.2 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 2.1.1.1.2.6 – Saison-Kurzarbeitergeld
Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 03.12.2020 – Höhe und Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
Bei dem Saison-Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Sonderform des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (§ 95 SGB III); die Vorschriften über das Kurzarbeitergeld finden Anwendung (§ 101 Abs. 7 SGB III). Hinsichtlich Bemessung und Höhe wird auf die Ausführungen unter 2.1.1.1.2.5.1 "Höhe und Berechnung des Kurzarbeitergeldes (§§ 105 und 106 SGB III)" verwiesen.