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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64 - Nichtanhörung; Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1964, Az.: 2 AZR 104/64
Nichtanhörung; Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 21.02.1964 - 4a Sa 500/63
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 16, 345 - 350
DB 1964, 1780 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1965, 402-403 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1965, 403 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1965, 420 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1965, 885-886 (Volltext mit amtl. LS) "Nichtanhörung des Betriebsrates"
BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
Amtlicher Leitsatz:
Die Nichtanhörung des Betriebsrats vor einer ordentlichen Kündigung berührt deren Wirksamkeit dann nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz für diese Kündigung nicht gilt.