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BAG, 02.04.1965 - 3 AZB 2/65 - Beschluß des Landesarbeitsgerichts; Sofortige Beschwerde; Beugemaßnahme
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.04.1965, Az.: 3 AZB 2/65
Beschluß des Landesarbeitsgerichts; Sofortige Beschwerde; Beugemaßnahme
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 78 ArbGG 1953
JZ 1965, 583 (amtl. Leitsatz)
NJW 1965, 1735 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 02.04.1965 - 3 AZB 2/65
Amtlicher Leitsatz:
Gegen einen Beschluß des Landesarbeitsgerichts, durch den auf die sofortige Beschwerde des Schuldners eine vom Arbeitsgericht nach ZPO § 888 Abs. 1 angeordnete Beugemaßnahme aufgehoben und der dahingehende Antrag des Gläubigers abgewiesen worden ist, ist eine weitere sofortige Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht unzulässig.