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BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66 - Betriebsratsmitgliederentlassung; Betriebsstillegung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1967, Az.: 2 AZR 422/66
Betriebsratsmitgliederentlassung; Betriebsstillegung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamburg 12.08.1966 - 1 Sa 36/66
Fundstellen:
BB 1968, 83
DB 1968, 135 (Kurzinformation)
DB 1968, 134-135 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1968, 566 (amtl. Leitsatz)
BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66
Amtlicher Leitsatz:
Aus den Bestimmungen des § 13 Absätze 2 und 3 KSchG folgt der allgemeine Grundsatz, daß Betriebsratsmitglieder bei einer in Stufen vorgenommenen Stillegung erst mit der letzten Gruppe entlassen werden dürfen, es sei denn, daß zwingende betriebliche Gründe ihre Kündigung in einer früher zu entlassenden Gruppe erheischen.