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BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67 - Betriebsratsanhörung; Kündigung; Kommunistische Einstellung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1968, Az.: 2 AZR 45/67
Betriebsratsanhörung; Kündigung; Kommunistische Einstellung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hessen - 02.01.1967 - AZ: 1 Sa 435/66
Fundstellen:
BB 1968, 589
DB 1968, 1031-1032 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1968, 179 (Volltext)
DB 1968, 1030-1031 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1968, 1648 (amtl. Leitsatz) "außerordentliche Kündigung wegen kommunistischer Einstellung"
BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67
Amtlicher Leitsatz:
1. Die nach § 66 BetrVG gebotene aber unterlassene Anhörung des Betriebsrates macht die Kündigung nicht unwirksam; bei der außerordentlichen Kündigung ist diese Unterlassung ohne zivilrechtliche Folge.
2. Wird eine außerordentliche Kündigung auf die kommunistische Einstellung des Arbeitnehmers gestützt, so muß entweder konkret das besondere Sicherungsbedürfnis des Arbeitgebers oder der dringende und unabweisliche Verdacht einer strafbaren Handlung nach § 90 a StGB dargetan werden.