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BAG, 20.05.1969 - 1 ABR 20/68 - Gruppenwahl; Anfechtung; Wahl in einer Gruppe; Gruppeneinteilung; Telefonisten; Fördermaschinisten; Qualifikation von Heilgehilfen; Saarbergbau
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.05.1969, Az.: 1 ABR 20/68
Gruppenwahl; Anfechtung; Wahl in einer Gruppe; Gruppeneinteilung; Telefonisten; Fördermaschinisten; Qualifikation von Heilgehilfen; Saarbergbau
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Saarbrücken 23.10.1968 - 2 SaBV 1/68
Fundstellen:
BB 1969, 996
DB 1969, 1414-1415 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1969, 1022 (Kurzinformation)
BAG, 20.05.1969 - 1 ABR 20/68
Amtlicher Leitsatz:
1. Bei der Gruppenwahl kann die Anfechtung auf die Wahl in einer Gruppe beschränkt werden (Bestätigung von BAG 12.02.1960 1 ABR 13/59 = AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG).
2. Für die Gruppeneinteilung nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 ist der Berufsgruppenkatalog AnV Fassung: 08.03.1924 als eine zum AVG i.d.F. des AnVNG erlassene Vorschrift zu beachten.
3. Zur Begriffsbestimmung der Telefonisten und der Fördermaschinisten des Berufsgruppenkatalogs AnV Fassung: 08.03.1924 (Abschn. B Ziff. 2 und Abschn. A 2 Ziff. 5 der Verordnung).
4. Zur Qualifikation von Heilgehilfen als Arbeiter oder als Angestellte im Bereich des Saarbergbaues.