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BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69 - Unterstützungseinrichtung; Versorgungsleistung; Ruhegehalt
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.07.1969, Az.: 3 AZR 73/69
Unterstützungseinrichtung; Versorgungsleistung; Ruhegehalt
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Paderborn 14.11.1967 - 1 Ca 406/67
LAG Hamm 05.12.1968 - 4 Sa 941/67
Fundstellen:
BB 1970, 445
DB 1970, 640-642 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69
Amtlicher Leitsatz:
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Vorbehalt bekanntgibt, daß seine Unterstützungseinrichtung bestimmte Versorgungsleistungen gewährt, muß er selbst für diese Leistungen einstehen, falls die Einrichtung nicht zahlt. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer Zahlung von seinem Arbeitgeber verlangen Zug um Zug gegen Abtretung seiner etwaigen Ansprüche gegen die Einrichtung.