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BAG, 12.12.1969 - 2 AZR 74/69 - Justitiar; Generalvollmacht; Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse; Zustellungsanschrift
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1969, Az.: 2 AZR 74/69
Justitiar; Generalvollmacht; Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse; Zustellungsanschrift
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Saarbrücken 13.11.1968 - 1 Sa 69/68
Fundstellen:
BB 1970, 489
DB 1970, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1970, 966 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 12.12.1969 - 2 AZR 74/69
Amtlicher Leitsatz:
Hat der Arbeitgeber für seinen Justitiar eine Generalvollmacht zur Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse von Betriebsangehörigen gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht hinterlegt, in der ausdrücklich als Zustellungsanschrift die des Arbeitgebers angegeben ist, so verlangt dieser Umstand im Arbeitsgerichtsprozeß eine besondere gegenüber dem Zivilprozeß abweichende Beachtung.