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BAG, 23.07.1970 - 5 AZR 499/69 - Berufungsführer; Eindeutigkeit der Bezeichnung; Ausdrückliche Angabe; Gesamtinhalt der Berufungsschrift; Unabwendbarer Zufall; Starke Ermüdung; Angestrengte berufliche Tätigkeit; Überhören eines Weckers
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.07.1970, Az.: 5 AZR 499/69
Berufungsführer; Eindeutigkeit der Bezeichnung; Ausdrückliche Angabe; Gesamtinhalt der Berufungsschrift; Unabwendbarer Zufall; Starke Ermüdung; Angestrengte berufliche Tätigkeit; Überhören eines Weckers
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 07.10.1969 - 7 Sa 419/69
Fundstellen:
DB 1970, 2036 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1970, 2079 (Volltext mit amtl. LS) "unabwendbarer Zufall"
BAG, 23.07.1970 - 5 AZR 499/69
Amtlicher Leitsatz:
1. Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderliche Eindeutigkeit der Bezeichnung des Berufungsführers (vergleiche BAG 02.09.1969 1 AZB 21/69 = AP Nr. 14 zu § 518 ZPO) kann sich, wenn eine ausdrückliche Angabe fehlt, auch aus dem Gesamtinhalt der Berufungsschrift ergeben.
2. Starke Ermüdung infolge angestrengter beruflicher Tätigkeit und das darauf beruhende Überhören eines Weckers begründen im allgemeinen noch keinen unabwendbarer Zufall im Sinne des ZPO § 337.