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BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 495/69 - Kassierer; Haftung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1970, Az.: 1 AZR 495/69
Kassierer; Haftung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 08.10.1969 - 2 Sa 166/69
Fundstellen:
BB 1970, 1435
DB 1971, 344 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 495/69
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Frage der dem Gesetz entsprechenden Vertretung einer Prozeßpartei ist in jedem Stadium des Verfahrens, selbst noch in der Revisionsinstanz, zu beachten.
2. Die bisherige Prozeßführung einer nicht prozeßfähigen Partei kann auch noch in der Revisionsinstanz genehmigt werden.
3. Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn es möglich ist, daß sich das Endurteil zu ihm in einen Widerspruch setzen wird.
4. Zur Frage der Haftung des Kassierers.