Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 22.10.1971 - 3 AZR 129/71 - Sozialversicherungsträger; Dienstordnungs-Angestellte; Bewährungsbeförderung; Beförderung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.10.1971, Az.: 3 AZR 129/71
Sozialversicherungsträger; Dienstordnungs-Angestellte; Bewährungsbeförderung; Beförderung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Bochum 12.10.1970 - 1 Ca 1004/70
LAG Hamm 22.01.1971 - 6 Sa 706/70
Fundstellen:
AP Nr. 30 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte
AR-Blattei öffentlicher Dienst Entsch 111
DB 1972, 1172 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 22.10.1971 - 3 AZR 129/71
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Sozialversicherungsträger für seine Dienstordnungs-Angestellten die Bewährungsbeförderung in entsprechender Anwendung von BBesG § 5 Abs. 5 S. 2 eingeführt, so kann er solche Bedienstete von der Beförderung ausnehmen, die sich im Sinne der genannten Vorschrift nicht bewährt haben. Ob das der Fall ist, hat der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen.