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BFH, Anhängig - VI R 3/20 - Werbungskosten; Erststudium; Zweitstudium; Verfassungswidrigkeit; Rückwirkung; Nettoprinzip
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: VI R 3/20
Werbungskosten; Erststudium; Zweitstudium; Verfassungswidrigkeit; Rückwirkung; Nettoprinzip
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Münster - 09.11.2011 - AZ: 2 K 862/09 F
Hinweis:
19-06-2020
Erledigung durch:
Zurücknahme der Klage
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage
Rechtsfrage:
Sind Aufwendungen für ein nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes weiteres Studium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?
Im Verfahren VI R 61/11 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 22/14). Das Verfahren VI R 61/11 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.